Der Unterrichtsbeginn ist jederzeit möglich, sobald freie Kapazitäten vorhanden sind. Der Unterricht findet einmal wöchentlich ganzjährig statt (außer Schulferien und Feiertage). Infos zu besonderen Unterrichtsformen (Studienvorbereitung, 14tägiger Unterricht usw.) erhalten Sie per Mail.

Unser Schuljahr orientiert sich am Schuljahr der allgemeinbildenden Schulen und beginnt am 01.09. und endet am 31.08. Bei Beginn der Sommerferien vor dem 01.07. kann übergangsweise die Dauer des Schuljahres auf den Zeitraum 01.08.-31.07. festgesetzt werden. Während der Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen wird kein Unterricht erteilt. Es gilt die Ferienregelung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Pro Schuljahr kann die Musik- und Kunstschule ATARAXIA für Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter*innen einen unterrichtsfreien Tag festlegen.

Jede Kündigung bedarf der Textform. Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit 10 Tage zum Monatsende, danach sechs Wochen zum 15. Februar und zum 31. August bzw. zum 31. Juli, falls dieser Termin als Schuljahresende festgelegt wurde. Bei zeitlich befristeten Kursen endet der Vertrag mit dem Ende des Kurses.
Die Fördermitgliedschaft im Trägerverein „ATARAXIA“ e.V. endet automatisch mit der Beendigung des Unterrichtsvertrages. Auf Wunsch kann diese fortbestehen. Bitte informieren Sie vor dem Einreichen der Kündigung die Lehrerin oder den Lehrer.

Wir hoffen, Ihr Kind oder Sie selbst hatten eine gute Zeit bei ATARAXIA.

Das Kündigungsformular finden Sie unter diesem LINK.

Eine Abmeldung ist nur zum 15. Februar und zum 31. August bzw. zum 31. Juli, falls dieser Termin als Schuljahresende festgelegt wurde, möglich. Die Kündigung muss in Textform spätestens sechs Wochen vorher vorliegen. Bei zeitlich befristeten Kursen endet der Vertrag mit dem Ende des Kurses.

Eine Abmeldung zu einem anderen Zeitpunkt ist durch den/die Schüler*in oder dessen gesetzlicher Vertreter nur aus gewichtigen Gründen und im Einvernehmen mit der Schulleitung möglich. Ihr kann jedoch erst zum letzten Tag des darauffolgenden Monats zugestimmt werden.

ATARAXIA ist berechtigt, bei anhaltendem Zahlungsverzug, ungebührlichem Verhalten oder mehrmaligem
unentschuldigten Fehlen den Unterrichtsvertrag nach Ausspruch einer Verwarnung fristlos zu kündigen.

Weitere Infos dazu finden Sie unter §17 Außerordentliche Kündigung.