Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musik- und Kunstschule ATARAXIA

Die Musik- und Kunstschule ATARAXIA fördert die musikalische und künstlerische Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die musikalische Ausbildung erfolgt in Anlehnung an den Strukturplan und das Lehrplanwerk des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM). Die Angebote im künstlerischen Bereich entsprechen den Richtlinien für staatlich anerkannte Jugendkunstschulen in Mecklenburg-Vorpommern.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Verein ATARAXIA e.V. als Träger der Musik- und Kunstschule ATARAXIA, nachfolgend ATARAXIA genannt, und dem*r Schüler*in/Kursteilnehmer*in bzw. seinem/ihrem gesetzlichen Vertreter. Der Abschluss und jede beitragswirksame Änderung des Unterrichtsvertrags muss in Textform erfolgen. Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrags oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bedingungen der AGB davon unberührt.

Die Rechtsbeziehung zwischen ATARAXIA und dem*r Schüler*in bzw. seinem gesetzlichen Vertreter sind privatrechtlicher Natur und in einem Unterrichtsvertrag geregelt.

Unser Schuljahr orientiert sich am Schuljahr der allgemeinbildenden Schulen und beginnt am 01.09. und endet am 31.08. Bei Beginn der Sommerferien vor dem 01.07. kann übergangsweise die Dauer des Schuljahres auf den Zeitraum 01.08.-31.07. festgesetzt werden. Der Unterricht findet in der Regel wöchentlich statt, Ferien und gesetzliche Feiertage sind unterrichtsfrei. Es gilt die Ferienregelung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Pro Schuljahr kann die Musik- und Kunstschule ATARAXIA für Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter*innen einen unterrichtsfreien Tag festlegen.

Unverbindliche Voranmeldungen nehmen wir online, telefonisch, persönlich oder per Mail in unserer Geschäftsstelle entgegen. Bitte informieren Sie uns, wenn wir die Anmeldung aus unserer Warteliste streichen sollen.

Die Zuweisung der Unterrichtsplätze erfolgt durch die Schulleitung im Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten. Nebenabreden über Lehrkräfte sind nicht statthaft. Der Unterrichtsplatz ist grundsätzlich nicht übertragbar. Die erste Unterrichtsstunde gilt als Probestunde und ist unentgeltlich. Vor der ersten kostenpflichtigen Unterrichtsstunde muss die Anmeldung – bevorzugt per Online-Formular – erfolgt sein. Die notwendigen Daten zum Unterricht erhalten die Schüler*innen schriftlich von der Lehrkraft. Der*die Zahlungspflichtige ist verpflichtet, jede Änderung der in der Anmeldung angegebenen Daten ATARAXIA unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Der Unterrichtsvertrag wird in der Regel auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Bei zeitlich befristeten Kursen (z.B. Instrumentenkarussell, Projektkursen, Workshops) bedarf es keiner gesonderten Kündigung.

Die ersten drei Monate nach Unterrichtsbeginn gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann der Unterrichtsvertrag beiderseits mit einer Frist von 10 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Bei zeitlich befristeten Kursen entfällt die Probezeit.

Ist eine Lehrkraft erkrankt oder verhindert, wird der*die Schüler*in schnellstmöglich über den Ausfall informiert. Hierzu verwenden wir die ATARAXIA-App oder die in der Anmeldung angegebenen Kontaktdaten (Telefon, Handy, Email) – bitte sorgen Sie dafür, dass wir Sie im Notfall auch kurzfristig erreichen.

Ist der Unterricht mehr als dreimal im Schuljahr aus Gründen ausgefallen, die ATARAXIA zu vertreten hat, und nicht nachgeholt worden, wird der anteilige Teilnehmerbeitrag (1/3 des Monatsbeitrags je Unterrichtsstunde) ab der 4. Stunde am Ende des Schuljahres bzw. bei Beendigung des Vertrages zurückerstattet.

Bei Erkrankung oder Verhinderung des*r Schülers*in informieren Sie die Lehrkraft oder die Geschäftsstelle der Schule bitte umgehend. Versäumt der*die Schüler*in den Unterricht entschuldigt oder unentschuldigt, entsteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Beitrags.

Bei langwieriger Erkrankung (länger als 3 Wochen) ist es nach Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich, den Unterrichtsvertrag ab der 4. Woche ruhen zu lassen. Für ruhende Unterrichtsverträge wird eine Grundgebühr von 10 % des Monatsbeitrags berechnet.

Schüler*innen, die eine ansteckende Erkrankung haben, dürfen den Unterricht nicht besuchen. Es gelten die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen.

Die für den*die jeweilige*n Schüler*in passende Unterrichtsform wird nach Beratung durch den*die Fachlehrer*in einvernehmlich festgelegt. Hierfür sind vor allem pädagogische und organisatorische Kriterien bestimmend.

Der*die Schüler*in verpflichtet sich, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Das regelmäßige häusliche Üben ist maßgebend für den Unterrichtserfolg.  

Projekte, Auftritte bzw. Ausstellungen und Probenlager sind Teil der künstlerischen Ausbildung.  Die Teilnahme der Schüler*innen erfolgt freiwillig, ist jedoch aus pädagogischen Gründen erwünscht. Zeitweiliger Unterricht in Projektform, zusätzliche Proben für Auftritte usw. können in angemessenem Umfang den wöchentlichen Unterricht ersetzen.

Öffentliche Auftritte als Schüler*in von ATARAXIA und die Meldung zu Wettbewerben in einem bei ATARAXIA belegten Unterrichtsfach bedürfen der vorherigen Zustimmung des*r Fachlehrers*in oder der Schulleitung.

Im gegenseitigen Einvernehmen können Teile des Unterrichts auch auf alternativem Weg, z.B. online stattfinden. Falls behördliche Regelungen den Präsenzunterricht untersagen, ist ATARAXIA berechtigt, übergangsweise Online-Formate als gleichwertigen Ersatz anzubieten. 

Die Höhe des Teilnehmerbeitrags ist in der Beitragsordnung der Musik- und Kunstschule ATARAXIA festgelegt. Wir berechnen einen Schuljahresbeitrag, der in zwölf monatlichen Raten zu zahlen ist – auch in Monaten, in die Ferien- oder Feiertage fallen.  Der Teilnehmerbeitrag erhöht sich jährlich automatisch zum 1.9. (Schuljahresbeginn) um 1 %.

Verändert sich im Laufe des Schuljahres im Partner- oder Gruppenunterricht die Anzahl der Teilnehmer*innen so, dass die Beitragshöhe berührt wird und kann die ursprüngliche Zahl nicht wiederhergestellt werden, so muss innerhalb von zwei Monaten die Ummeldung auf eine passende Unterrichtsform erfolgen. Kann über die Fortführung des Unterrichts keine Einigung erzielt werden, kann der Unterrichtsvertrag beiderseitig aufgelöst werden.

Die Teilnehmerbeiträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht. Die Musik- und Kunstschule ATARAXIA sendet dem*r Zahlungspflichtigen zu Unterrichtsbeginn, zu Beginn eines neuen Schuljahres und bei jeder Änderung des Unterrichtsvertrags, durch die sich die Höhe der Zahlungen ändert, eine Rechnung zu. Die Art der Rechnungsüberstellung kann im Anmeldeformular festgelegt werden. Die Rechnung wird mit einer Frist von fünf Tagen vor der ersten Abbuchung zugestellt. Bei Änderungen des bestehenden Unterrichtsvertrags beträgt die Frist für die Rechnungsübersendung zwei Tage vor der nächsten Abbuchung.

Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, werden die Kosten für die manuelle Bearbeitung der Überweisung in Höhe von 2,50 € pro Monat in Rechnung gestellt.

Jede*r Zahlungspflichtige wird mit Abschluss des Unterrichtsvertrages Fördermitglied im Trägerverein „ATARAXIA“ e.V. Die Höhe des Vereinsbeitrages richtet sich nach der Zahl der Familienmitglieder, die bei ATARAXIA Unterricht erhalten und ist in der Beitragsordnung geregelt. Der Vereinsbeitrag kann entweder jährlich oder in monatlichen Teilbeträgen gemeinsam mit dem Teilnehmerbeitrag gezahlt werden.

Die Fördermitgliedschaft verpflichtet nicht zur aktiven Mitarbeit im Verein und verleiht nicht die Rechte eines ordentlichen Vereinsmitglieds. Sie endet ohne besondere Kündigung mit der Beendigung des Unterrichtsvertrages, kann aber auf Wunsch fortbestehen. Auf Wunsch stellen wir am Schuljahresende eine Spendenbescheinigung über den Vereinsbeitrag aus. Wer nicht Fördermitglied werden möchte, muss dies auf der Anmeldung deutlich machen und zahlt einen um 3,00 € höheren monatlichen Beitrag pro Unterrichtsfach.

Für den Instrumentalunterricht stellt die Schule insbesondere Anfänger*innen nach ihren Möglichkeiten ein Leihinstrument zur Verfügung. Der Teilnehmerbeitrag erhöht sich dann um das Nutzungsentgelt für das Instrument (siehe Preisliste Instrumentenmiete). Für den Verlust oder die Beschädigung, soweit nicht durch eine Instrumentenversicherung abgedeckt, haftet der*die Nutzer*in in Höhe des Wiederbeschaffungspreises. Die Kosten für Verbrauchsmaterialien wie Blätter, Rohre, Saiten etc. sind von dem*r Nutzer*in zu tragen.

Im Rahmen eines Kopierlizenzvertrags ist es Musikschulen möglich, in bestimmtem Umfang legale Notenkopien für Unterrichtszwecke zu erstellten. Die anteiligen Kosten werden den Schüler*innen der betroffenen Fächer zu Schuljahresbeginn bzw. bei Eintritt jährlich (auf Wunsch halbjährlich) in Rechnung gestellt. (Höhe siehe Beitragsordnung)

Die Kosten für Verbrauchsmaterial, Noten, ggf. Lizenzgebühren für Online-Tools im Vokal- und Instrumentalunterricht trägt der*die Schüler*in.

Die Kosten für Verbrauchsmaterial im Kunstunterricht sind in angemessenem Umfang in den Teilnehmerbeiträgen enthalten. Wer in größerem Umfang materialintensive Techniken anwenden möchte, muss das zusätzliche Material mitbringen bzw. bezahlen. Genaue Informationen erhalten Sie bei dem*r Kursleiter*in. In einigen Spezialkursen sind die Beiträge ohne Materialkosten kalkuliert (siehe Betragsordnung). Das Material für diese Kurse kann über den*die Kursleiter*in gekauft werden.

ATARAXIA behält sich vor, ausgewählte Arbeiten aus den Kunstkursen für Ausstellungen zeitweilig einzubehalten.

Der*die Schüler*in bzw. die Sorgeberechtigten ermächtigen ATARAXIA, für pädagogische Zwecke Fotos, Ton- und Videoaufnahmen aus dem Unterricht, von Projekten oder Auftritten zu erstellen und intern zu verwenden.

Alle Aufnahmen zum Zwecke der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit bedürfen der Zustimmung durch die Betroffenen.

Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft ist beschränkt auf die Zeit des vereinbarten Unterrichts und auf begleitete Reisen und Auftritte, die vorher von der Schulleitung genehmigt wurden.

Bei Änderungen des Unterrichtsvertrages (Fachwechsel, Änderung der Unterrichtsform bzw. –dauer etc.) muss ein neues Onlineformular ausgefüllt werden. Sie erhalten in diesem Fall eine geänderte Schuljahresrechnung. Eine Vertragsänderung ist nur zum Beginn eines Monats möglich.

Jede Kündigung bedarf der Textform. Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit 10 Tage zum Monatsende, danach sechs Wochen zum 15. Februar und zum 31. August bzw. zum 31. Juli, falls dieser Termin als Schuljahresende festgelegt wurde. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens in der Schule. Bei zeitlich befristeten Kursen endet der Vertrag mit dem Ende des Kurses.

Die Fördermitgliedschaft im Trägerverein „ATARAXIA“ e.V. endet automatisch mit der Beendigung des Unterrichtsvertrages. Auf Wunsch kann diese fortbestehen.

Das Kündigungsformular finden Sie unter diesem LINK.

Für das Recht auf außerordentliche Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

ATARAXIA ist berechtigt, bei anhaltendem Zahlungsverzug, ungebührlichem Verhalten oder mehrmaligem unentschuldigten Fehlen den Unterrichtsvertrag nach Ausspruch einer Verwarnung fristlos zu kündigen. 

Wenn über einen längeren Zeitraum durch mangelnde Motivation und ungenügendes Üben des*r Schülers*in kein Lernfortschritt mehr erzielt wird, ist der*die Fachlehrer*in verpflichtet, die Eltern zu informieren. Wenn trotz klärender Gespräche keine Verbesserung eintritt, ein Lehrerwechsel nicht möglich ist und keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, kann der Unterrichtsvertrag durch ATARAXIA außerordentlich gekündigt werden.

Eine Änderung der AGB sowie der Beitragsordnung behalten wir uns vor. Änderungen müssen Vertragsinhabern mit einer Frist von vier Wochen in Textform per ATARAXIA-App, Mail oder Post bekannt gegeben werden. Bei Änderungen haben die Zahlungspflichtigen ein außerordentliches Recht auf Kündigung des Vertrags. Diese muss mit einer Frist von zwei Wochen vor dem Geltungsbeginn der neuen AGB erfolgen.

Diese AGB gelten ab 01.09.2021. Download

Der Vorstand des Vereins „ATARAXIA“ e.V.