Laut der Beitragsordnung der Musik- und Kunstschule ATARAXIA e.V. können folgende Ermäßigungen auf Antrag gegeben werden:

Ermäßigung gibt es für mehrere Kinder einer Familie:

20% für das 2. Kind, 30 % für das 3. Kind, 40 % ab dem 4. Kind.

Die höchste Ermäßigung wird auf den*die Schüler*in mit dem geringsten Beitrag angerechnet.

Ermäßigung gibt es in Abhängigkeit von Familieneinkommen 15-50 %.

Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag unter Angabe der Familiengröße und des Familiennettoeinkommens mit entsprechendem Nachweis. Die Schulleitung entscheidet über die Höhe der Ermäßigung, es besteht kein Rechtsanspruch.

Die Sozialermäßigung kann frühestens nach Eingang des Antrages gewährt werden und ist spätestens nach 1 Jahr neu zu beantragen. Die Richtlinie für Sozialermäßigungen finden Sie hier.

Die Musik- und Kunstschule  ATARAXIA  ist anerkannter  Anbieter für die „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ in Schwerin und in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg.

Wir benötigen für die Abrechnung der Teilhabe lediglich die  Kartennummer der Bildungskarte und das Geburtsdatum Ihres Kindes.

Genaue Informationen zum Antrag  erhalten Sie z.B. über folgende  Links:

https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Bildungs-und-Teilhabepaket/

https://www.nordwestmecklenburg.de/de/grundsicherung-buergergeld/leistung/1102/wohnort/61/zustaendigestellen/228/bildungs-_und_teilhabepaket__bildungskarte.html

https://www.kreis-lup.de/index.php?object=tx,3378.2.1&ModID=10&FID=3378.146.1

Die Schulleitung entscheidet über die Höhe der Ermäßigung, es besteht kein Rechtsanspruch.

Wir suchen im Einzelfall gern gemeinsam nach einer Lösung, bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Geschäftsführung.