FAQs
Unverbindliche Voranmeldungen nehmen wir online, telefonisch, persönlich oder per Mail in unserer Geschäftsstelle entgegen. Wenn Sie kein Interesse mehr an einem Unterrichtsplatz haben, so melden Sie sich bitte bei uns, damit Ihre Anfrage von der Warteliste genommen wird.
Anfragen zu unseren Sprechzeiten:
Mo-Do 14:00-17:00 Uhr
Fr 9:00-11:00 Uhr
0385 76 111 0
Oder jederzeit unter:
Nachdem Sie eine Anfrage (Link) bei der Musik- und Kunstschule ATARAXIA gestellt haben, werden Sie in unsere Warteliste aufgenommen. Sobald ein Platz frei wird, setzen sich die Lehrer*innen direkt mit Ihnen in Verbindung um eine Probestunde zu vereinbaren.
Nachdem Sie das Onlineformular erfolgreich ausgefüllt haben, bekommen Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Bitte bestätigen Sie den in der Mail enthaltenen Link. Erst dann können wir Ihre Daten weiterverarbeiten. Sobald die Anmeldung bei uns eintrifft, werden Ihre Daten in unserem Schulverwaltungssystem verarbeitet und dem/r zuständigen Lehrer*in in der ATARAXIA-App mitgeteilt. Nach erfolgreicher Anmeldung kann die erste Unterrichtsstunde stattfinden.
Nach erfolgreicher Anmeldung kann die erste Unterrichtsstunde stattfinden. Unterrichtszeiten werden direkt mit den jeweiligen Lehrer*innen abgesprochen.
Jede Kündigung bedarf der Textform, in der App, als Email, per Post oder über dieses Onlineformular. Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit 10 Tage zum Monatsende, danach sechs Wochen zum 15. Februar und zum 31. August.
Unsere Beitragsordnung finden Sie hier.
Ist eine Lehrkraft erkrankt oder verhindert, wird der*die Schüler*in schnellstmöglich über den Ausfall informiert. Hierzu verwenden wir die ATARAXIA-App oder die in der Anmeldung angegebenen Kontaktdaten (Telefon, Handy, Email) – bitte sorgen Sie dafür, dass wir Sie im Notfall auch kurzfristig erreichen.
Ist der Unterricht mehr als dreimal im Schuljahr aus Gründen ausgefallen, die ATARAXIA zu vertreten hat, und nicht nachgeholt worden, wird der anteilige Teilnehmerbeitrag (1/3 des Monatsbeitrags je Unterrichtsstunde) ab der 4. Stunde am Ende des Schuljahres bzw. bei Beendigung des Vertrages zurückerstattet.
Bei Erkrankung oder Verhinderung des*r Schülers*in informieren Sie die Lehrkraft oder die Geschäftsstelle der Schule bitte umgehend. Versäumt der*die Schüler*in den Unterricht entschuldigt oder unentschuldigt, entsteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Beitrags.
Bei langwieriger Erkrankung (länger als 3 Wochen) ist es nach Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich, den Unterrichtsvertrag ab der 4. Woche ruhen zu lassen. Für ruhende Unterrichtsverträge wird eine Grundgebühr von 10 % des Monatsbeitrags berechnet.
Die erste Unterrichtsstunde gilt als Probestunde und ist unentgeltlich. Vor der ersten kostenpflichtigen Unterrichtsstunde muss die Anmeldung erfolgt sein.