Formalitäten

& Kleingedrucktes

ANTRÄGE

Antrag auf Sozialermäßigung

Die Sozialermäßigung kann frühestens nach Eingang des Antrages gewährt werden und ist spätestens nach 1 Jahr neu zu beantragen.
Die Richtlinie für Sozialermäßigungen finden Sie »hier«.

KLEINGEDRUCKTES

Beitragsordnung

In der Beitragsordnung der Musik- und Kunstschule ATARAXIA finden Sie Regelungen zum Vereinsbeitrag, Teilnehmerbeitrag, sonstige Kosten sowie Ermäßigungen.

AGB

Die „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ der Musik- und Kunstschule ATARAXIA als PDF-Download.

Liebe Eltern,

Die Musik- und Kunstschule  ATARAXIA  ist anerkannter  Anbieter für die „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ in Schwerin und in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg.

Wir benötigen für die Abrechnung der Teilhabe lediglich die  Kartennummer der Bildungskarte und das Geburtsdatum Ihres Kindes.

Genaue Informationen zum Antrag  erhalten Sie z.B. über folgende  Links:

http://www.schwerin.de/?&internet_inhalt_id=4053&internet_navigation_id=173

http://www.nordwestmecklenburg.de/buerger/verwaltung/kreisverwaltung/fb3_jugend_soziales_bildung_gesundheit/soziales/sonst._leist._und_soziale_hilfen/L_but/index.html

http://www.kreis-lup.de/leben-im-landkreis/gesundheit-soziales/bildung-und-teilhabe/